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Aufgaben des SondereigentumsVerwalters
Der Sondereigentumsverwalter
vertritt die Interessen des Wohnungseigentümers in folgenden Bereichen: 1.
Erledigung des mündlichen und schriftlichen Umgangs mit dem Mieter
der Wohnung.
2. Abschluß von Mietverträgen in Absprache mit dem Eigentümer:
Festlegung des Mietpreises unter Berücksichtigung der ortsüblichen
Miete, Verwaltung der Mietkaution.
3. Durchführung von Mieterhöhungen während der Mietzeit.
4. Kontrolle der Erfüllung des Mietvertrages bei Auszug des
Mieters. Hierzu gehört die Wohnungsabnahme (Überprüfung der vertraglich vereinbarten
Renovierungsmaßnahmen). Der Verwalter erstellt ein Übergabeprotokoll.
5. Beauftragung von Handwerkern sofern Reparaturmaßnahmen innerhalb
der Wohnung erforderlich werden. Ab 250,-- DM Reparaturkosten erfolgt eine
Benachrichtigung des Eigentümers und seine Zustimmungserklärung.
6. Regelmäßige Kontrolle der Mieteingänge, Mahnung bei Verzug,
7. Abrechnung der Heiz- und Nebenkosten mit dem Mieter (einmal jährlich).
8. Abwicklung von Versicherungsschäden,
9. Vertretung und Teilnahme an Eigentümerversammlungen,
10. Kontoführung und Abrechnung des Mietkontos (siehe § 2 Abs. 3, soweit
vorhanden, § 2
Vollmachten des Sondereigentumverwalters
Dem Verwalter werden folgende Vollmachten erteilt.
1. Vollmacht zur Abwicklung von Versicherungsschäden.
2. Vollmacht zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung, sofern
der Eigentümer nicht persönlich teilnehmen kann.
3. Vollmacht zur Eröffnung und Führung des Mietkontos und des Instandhaltungs-Rücklagenkontos
4. Vollmacht zum Empfang von Steuerbescheiden - hier insbesondere
Grundsteuerbescheide - und Abrechnung dieser Beträge mit dem Mieter.
5. Vollmacht zur Vertretung des Eigentümer bei allen Behörden,
soweit eine Abwicklung im Rahmen des oben benannten Aufgabenbereiches
erforderlich ist.
6. Vollmacht zur Kündigung von Mietverhältnissen sofern ein wichtiger
Grund vorliegt (Zahlungsrückstand usw.).
Vergütung
Die monatliche Gebühr für die Verwaltung des Sondereigentums beträgt ca.
20,-- € bis 30,--€ je Wohneinheit monatlich zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
Die Rechnungslegung erfolgt einmal
jährlich..
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