Verwaltung von Sondereigentum

Aufgaben des SondereigentumsVerwalters

Der Sondereigentumsverwalter vertritt die Interessen des Wohnungseigentümers in folgenden Bereichen: 1. Erledigung des mündlichen und schriftlichen Umgangs mit dem Mieter der Wohnung.
2. Abschluß von Mietverträgen in Absprache mit dem Eigentümer: Festlegung des Mietpreises unter Berücksichtigung der ortsüblichen Miete, Verwaltung der Mietkaution.
3. Durchführung von Mieterhöhungen während der Mietzeit.
4. Kontrolle der Erfüllung des Mietvertrages bei Auszug des Mieters. Hierzu gehört die Wohnungsabnahme (Überprüfung der vertraglich vereinbarten Renovierungsmaßnahmen). Der Verwalter erstellt ein Übergabeprotokoll.
5. Beauftragung von Handwerkern sofern Reparaturmaßnahmen innerhalb der Wohnung erforderlich werden. Ab 250,-- DM Reparaturkosten erfolgt eine Benachrichtigung des Eigentümers und seine Zustimmungserklärung.
6. Regelmäßige Kontrolle der Mieteingänge, Mahnung bei Verzug,
7. Abrechnung der Heiz- und Nebenkosten mit dem Mieter (einmal jährlich).
8. Abwicklung von Versicherungsschäden,
9. Vertretung und Teilnahme an Eigentümerversammlungen,
10. Kontoführung und Abrechnung des Mietkontos
(siehe § 2 Abs. 3, soweit vorhanden, § 2

Vollmachten des Sondereigentumverwalters

Dem Verwalter werden folgende Vollmachten erteilt.
1. Vollmacht zur Abwicklung von Versicherungsschäden.
2. Vollmacht zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung, sofern der Eigentümer nicht persönlich teilnehmen kann.
3. Vollmacht zur Eröffnung und Führung des Mietkontos und des Instandhaltungs-Rücklagenkontos
4. Vollmacht zum Empfang von Steuerbescheiden - hier insbesondere Grundsteuerbescheide - und Abrechnung dieser Beträge mit dem Mieter.
5. Vollmacht zur Vertretung des Eigentümer bei allen Behörden, soweit eine Abwicklung im Rahmen des oben benannten Aufgabenbereiches erforderlich ist.
6. Vollmacht zur Kündigung von Mietverhältnissen sofern ein wichtiger Grund vorliegt (Zahlungsrückstand usw.).

Vergütung
Die monatliche Gebühr für die Verwaltung des Sondereigentums beträgt ca. 20,-- € bis 30,--€ je Wohneinheit monatlich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Rechnungslegung erfolgt einmal jährlich..

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